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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2005 - 1 L 597/04   

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https://dejure.org/2005,31655
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2005 - 1 L 597/04 (https://dejure.org/2005,31655)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16.03.2005 - 1 L 597/04 (https://dejure.org/2005,31655)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16. März 2005 - 1 L 597/04 (https://dejure.org/2005,31655)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang von der Verpflichtungsklage zur Fortsetzungsfeststellungsklage im Berufungszulassungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.06.2010 - 1 L 200/05

    Kein Differenzierungsgebot bezüglich Wald- und Landwirtschaftsflächen bei der

    Eine solche Klageänderung ist im Berufungszulassungsverfahren nicht zulässig (OVG Greifswald, 16.03.2005 - 1 L 597/04 -, NordÖR 2005, 206, 207; VGH Mannheim, 27.10.2004 - 8 S 1322/04 -, juris, Rn. 3).
  • VGH Bayern, 20.12.2017 - 14 ZB 16.118

    Zwingende Umstellung des Klageantrags nach Erledigung des Verwaltungsakts

    Unabhängig davon ist fraglich, ob im Hinblick darauf, dass im Berufungszulassungsverfahren als Zwischenverfahren nur die in § 124 Abs. 2 VwGO genannten Zulassungsgründe zu prüfen sind, eine solche Umstellung auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage nur dann möglich ist, wenn die Erledigung erst nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils erfolgt, nicht aber wenn - wie hier - die Erledigung bereits während des erstinstanzlichen Verfahrens vorgelegen hat (vgl. OVG MV, B.v. 16.3.2005 - 1 L 597/04 - juris Rn. 6 f. m.w.N.; BayVGH, B.v. 31.3.2009 - 11 ZB 07.630 - juris Rn. 12; B.v. 3.9.2015 - 11 ZB 15.1104 - juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2007 - 4 L 121/07

    Zur Zulassung der Berufung, wenn nach einem Bescheid über Abschlagszahlungen der

    Es kann danach offen bleiben, ob nicht auch eine solche Umstellung von vornherein im Zulassungsverfahren ausgeschlossen ist (vgl. dazu OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 16. März 2005 - 1 L 597/04 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2009 - 2 L 167/06

    Klageerweiterung im Verfahren auf Zulassung der Berufung - Versorgungsabgabe im

    Eine Klagerweiterung im Rechtsmittelverfahren ist daher vor Zulassung der Berufung durch das Rechtsmittelgericht nicht zulässig (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 16. März 2005 - 1 L 597/04 -, NordÖR 2005, 206 m.w.N.; VGH München, Beschl. v. 14.08.2008 - 4 ZB 07.1148 -, zit. nach juris Rn. 9).
  • VG Greifswald, 28.06.2016 - 3 A 525/14

    Gerichtliche Geltendmachung von Einwendungen gegen Beitragsbescheid

    Eine Umdeutung des Anfechtungsantrags in einen Feststellungsantrag gemäß § 88 VwGO musste ausscheiden, da eine solche bei von Rechtsanwälten gestellten Anträgen nur ausnahmsweise in Betracht kommt (OVG Greifswald, Beschl. v. 16.03.2005 - 1 L 597/04 -, juris Rn. 5).
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